1         Aufgaben

Mit dem Jugendfonds können Projekte von Jugendlichen gefördert werden, die sich für ein vielfältiges, demokratisches und tolerantes Miteinander im Landkreis Schmalkalden-Meiningen einsetzen. Über die Mittel im Jugendfonds entscheidet das Jugendforum, welche im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ zur Verfügung gestellt werden.

2         Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Zuwendungen zur Deckung notwendiger Ausgaben des Zuwendungsempfänger bzw. der Zuwendungsempfängerin für die Umsetzung von Projekten zur Förderung des Erhalts und der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus.

Die maximale Förderhöhe für Anträge des Jugendfonds beträgt 500,00 Euro.

Auf Festlegung des Jugendforums vom 09.10.2020 sollen besonders Projekte gefördert werden, die:

  • das Demokratie- und Toleranzverständnis von Kindern und Jugendlichen fördern
  • die Jugendbeteiligung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen steigern sowie neue Formate der Jugendbeteiligung erproben
  • politische Bildung fördern
  • das interkulturelle Zusammenleben steigern

Dabei sollen vor allem folgende Zielgruppen angesprochen werden:

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren
  • Junge Erwachsene bis 27 Jahren
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

3         Wer kann gefördert werden?

Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen in Betracht, die eine eigene Projektidee haben und diese im Landkreis umsetzen wollen.

4         Förderfähige Ausgaben

Die Zuwendungen werden als Projektförderung im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Im Förderzeitraum vom 01.01.20.. bis zum 31.12.20.. stehen für Kleinprojekte insgesamt 10.000,00 Euro zur Verfügung. Bestehende Projekte oder bereits begonnen Projekte sind nicht förderfähig. Die geförderten Projekte müssen in der laufenden Förderperiode (dem jeweiligen Haushaltsjahr) durchgeführt und abgeschlossen werden. Eine Übertragung der Mittel in das Folgejahr ist nicht möglich. Förderfähig sind nur Ausgaben, die im Projektzeitraum (bis 31.12.20..) erfolgen und im Rahmen des Projektes anfallen. Ausgaben können sowohl Sach- als auch Honorarausgaben sein.

Für Honorare gilt: Honorare sind Ausgaben, die für die Erbringung einer (Dienst-)Leistung gezahlt werden. Bei Abschluss von Honorarverträgen müssen das Vergaberecht sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Das vereinbarte Honorar muss in angemessenem Verhältnis zur Qualifikation der Honorarkraft stehen und marktüblich sein.

Ein Honorarvertrag muss mindestens enthalten:

  • die Namen der Vertragspartner:innen
  • die Laufzeit des Honorarvertrages
  • Gegenstand des Honorarvertrages (die zu erledigenden Aufgaben im Projekt)
  • die dabei anfallende und zu leistende Arbeitszeit (Stunden/Tage)
  • das Honorar pro Stunde oder pro Tag
  • das voraussichtliche Gesamthonorar
  • die rechtsverbindlichen Unterschriften der Vertragspartner:innen

Nicht förderfähig sind:

  1. Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik, dienen
  2. Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen (hetzerischen) Zielen
  3. Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch-Französischen Jugendwerks oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerks gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können.
  4. Aufwendungen für alkoholische Getränke

Darüber hinaus sind Zinsausgaben, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung, Ersatz für öffentliche oder kommunale Pflichtleistungen, Pauschalen, nicht projektbezogene Ausgaben und Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) über 800,00 Euro netto nicht förderfähig. Die geplanten Kosten müssen schlüssig im Kosten- und Finanzierungsplan des Antrages angegeben und im Verwendungsnachweis belegt werden.

5         Wie wird über die Anträge entschieden?

  1. Die Projektanträge sind in den Jugendclubs des Landkreises oder direkt beim Jugendforum erhältlich und auf der Internetseite des Landratsamtes zum Download verfügbar.
  2. Der unterschriebene Projektantrag ist mit ausgefülltem Kosten- und Finanzierungsplan mindestens vier Wochen vor Projektbeginn beim Jugendforum in zweifacher schriftlicher Form und in digitaler Form per E-Mail einzureichen. (Es bietet sich an, zuerst Kontakt mit kooordinierungsstellelap@nat-mgn.de aufzunehmen.)
  3. Eingehende Projektanträge werden durch die Externe Koordinierungs- und Fachstelle vorgeprüft und anschließend in der nächsten Sitzung des Jugendforums durch die Mitglieder entschieden. Die Entscheidung zur Bewilligung von Einzelprojekten obliegt allein dem Jugendforum. Dieses bewertet den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung. Das Jugendforum behält sich vor, Auflagen für die Durchführung des Projektes zu beschließen.
  4. Bei positivem Votum des Jugendforums ergehen Förderungsbestätigungen an den/die Antragsstellende des Einzelprojekts.
  5. Nach Beendigung des Projektes erklärt sich der/die Antragstellende bereit, innerhalb von max. sechs Wochen einen Projektbericht, Belege in Originalform, eine ausgefüllte Teilnehmendenliste und ein Foto vom Projekt zur Dokumentation einzureichen.

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach Abgabe der vollständigen o.g. Unterlagen.

Ein Anspruch der Antragsstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Ebenso eröffnet eine Förderung keinen Rechtsanspruch auf Förderung einer Folgemaßnahme.

6         Nach welchen Kriterien entscheidet das Jugendforum?

Anträge können eingereicht werden an Kulturverein „Villa K“ e.V., Externe Koordinierungs- und Fachstelle, Annemarie Walter, Pfaffenwiese 2, 98574 Schmalkalden. Diese sind außerdem per E-Mail an info@jugendforum-sm.de UND koordinierungsstellelap@nat-mgn.de einzureichen.

In seiner Sitzung am 09.10.2020 hat das Jugendforum folgende Bewertungskriterien beschlossen:

  • Entspricht das Projekt unseren Wünschen?
  • Entspricht das Projekt unseren Zielgruppen?
  • Hat das Projekt eine langfristige Wirkung?
  • Ist das Projekt offen für Beteiligung?
  • Fördert das Projekt Eigeninitiative?
  • Ist das Projekt für die Zielgruppe ansprechend?

Meiningen, den 09.10.2020

Die Sprecher:innen:

i.V. Paul Marr